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Informationsveranstaltung am 21.09.2023

„Nachbarschaftshilfe – als Angebot zur Unterstützung im Alltag – wie funktioniert das im Rahmen der Pflegeversicherung?“

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA) sind im § 45b der Pflegeversicherung (SGB XI) geregelt und sollen Pflegebedürftige und besonders ihre pflegenden Angehörigen bei der Bewältigung des Alltags entlasten. Mit Hilfe des sogenannten Entlastungsbetrages von monatlich 125 Euro können Dienstleister beauftragt werden, kleinere Aufgaben im Haushalt, in der Begleitung und Betreuung von Pflegebedürftigen zu übernehmen.

 

Im Jahr 2022 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, diesen Betrag auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe zu nutzen. Konkret bedeutet die Neuregelung, dass nicht nur gewerbliche Anbieter beauftragt werden können, sondern auch „Nachbarinnen und Nachbarn“, die sich vielleicht sowieso schon kümmern. Auf diese Art und Weise können bereits bestehende Unterstützungssysteme anerkannt und finanziell gewürdigt werden.

 

Am 21. September 2023 findet um 10.00 Uhr im Kreishaus /Großer Sitzungssaal eine Informationsveranstaltung über diese Gesetzesänderung, das Anerkennungsverfahren und die Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort statt.

 

Zu Beginn gibt Dr. Kirsten Kemna vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) einen Überblick und berichtet von den Erfahrungen aus verschiedenen Bundesländern zum Thema Nachbarschaftshilfe.

 

Die Veranstaltung endet ca. um 12:30 Uhr.

 

Anmeldungen bitte per E-Mail bis zum 15. September an susanne.klesse@lkos.de

 

Geben Sie diese Information gerne an Interessierte weiter.